Urkunde 2914 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2914 (30. August 774 — Reg. 1080) Schenkung des Hildebolt am Flusse Wetter unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3746f) In Christi Namen, am 30. August im 6. Jähr (774) des Königs Karl. Ich, Hildebolt, entbiete zum Seelenheil des Erlewin dem heiligen Märtyrer N(azarius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster. Die Gabe gilt in gleicher Weise auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür maßgebend war. Ich schenke im Gau Wettereiba, im Dorf Wettera (wie Urk. 2913) am Flusse Wetter dreißig Joch Ackerland und von einem Wald jenen Teil, der unter meiner Botmäßigkeit steht. Unter dem gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter aus meinem Besitz- in das Eigentumsund Herrenrecht des Hl. N(azarius). Die Übergabe ist damit durchgeführt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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