Urkunde 290 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 290 (8. Mai 767 — Reg. 151) Schenkung des Gernand, im gleichen Jahr und zur gleichen Zeit durchgeführt Im 15. Jahre der Herrschaft des Königs Pippin, unseres Herrn, mache ich, Gernant, bewegen durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen, damit ich gewürdigt werde, Verzeihung meiner Sünden vor Gott zu erlangen, durch diesen Schenkungsvertrag eine Vergabung. Sie sei mit Wirksamkeit vom heutigen Tage dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius gewidmet, dessen Leib in dem 75 am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrhemgau) gelegenen Kloster Laur-(esham = Lorsch) ruht. Ebenso gelte sie jener Schar von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des verehrungswürdigen Herrn Gundeland, dem Gottesdienst obliegt. Ich wünsche, daß meine Schenkung von ewiger Dauer sei. Zur Übergabe gelangt ein mir gehöriger Weinberg in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), den ich als ewiges Besitztum aus meinem gesetzlichen Recht in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Na-zarius übergebe und übertrage. In diesem Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen in der Gemeinde, welche Lorsch genannt wird, am 8. Mai (767). Handzeichen des Gernand, von dem diese Schenkung stammt. Handzeichen von Sigebald, Zobil Dodo, und Ermenbald, Theutmar. Ich, Samuel, darum gebeten, war der Schreiber.


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