Urkunde 2890 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2890 (12. März 777? — Reg. 1720) Sdienkung des Ruding in demselben Dorf unter Abt Gundeland und König Karl In Gottes Namen mache ich, Rudinc, zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer ^(azarius). Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dessen Aufseher der ehrwürdige Abt Gundeland (765—778) ist. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke im Gau Wingatheiba (Wingartau), und zwar in Scillingestater marca (in der Gemarkung Schillingstadt so. Buchen) zwei Weiler zu immerwährendem Besitz, in der Absicht, daß sie von diesem Tag an jener Stätte beziehungsweise ihren Amtsträgern jederzeit erhöhten Nutzen bringen sollen. Vertragsabschluß. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. März im 14. Regierungsjahr (statt Xllll. R.J. == 781 vielleicht richtig: Vllll. R.f. = 777) des Königs Karl. (14. R.J. würde dann stimmen, wenn statt Gundeland Abt Helmerich [778—784] zu berichtigen wäre.)


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