Urkunde 289 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 289 (8. Juni 767 — Reg. 171) Schenkung von Ruoding, Aginold und Baediild in Handschuhsheim im 15. Regierungsjahre des Königs Pippin, unseres Herrn, unter Abt Gundeland Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Hl. Geistes. Derjenige macht in dieser Welt einen guten Gebrauch von seinem Vermögen, der sich mit Hilfe dieser hinfälligen Nichtigkeit die ewige Belohnung erwirbt. Aus diesem Grunde machen wir, Chroding, Aginolt und Bacchilt, auf göttliche Eingebung hin, zu unserem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen eine fromme Stiftung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l^a.u.t(esham = Lorsch) ruht, und ebenso jener heiligen Vereinigung von Mönchen, welche, wie bekannt, ebendort Gott dienen, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wunsch, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei, und wir bestätigen, daß sie aus vollkommen freiem Willensantrieb erfolgt. Wir übergeben und übertragen unser Weingut in pago lobodoninse (im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) in unberührter Gesamtheit vom gegenwärtigen Tag an aus unserem gesetzlichen Recht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Besitztum. Von heute an und späterhin sollt ihr das Recht haben, diesen Weingarten innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit nach eurem Gutdünken zu verfahren, wie ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber einer — wir glauben allerdings, daß das am allerwenigsten eintreten werde — wenn wir selbst oder einer unserer Erben oder Nacherben oder sonst ein beliebiger aufsäßiger Außenseiter versuchen sollte, gegen diese von uns durchgeführte Schenkung vorzugehen oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so soll er unter gleichzeitiger Vorladung vor die königliche Kammer einer Buße unterworfen werden und einen Goldschilling und ein halbes Pfund Silber entrichten, und die Klagepunkte, die er vorbringt, seien gegenstandslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Damit ist der Vertrag geschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 8. Juni (767). Handzeichen von Ruoding, Aginold und Bacchildis, auf deren Antrag diese Schenkung vereinbart und bestätigt wurde. Handzeichen der (Zeugen) Snaring, Ruotbert, Heio, Bernhart Hadorich, und Hildibalt, Machelm. Ich, Samuel, darum gebeten, habe (die Urkunde) geschrieben.


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