URKUNDE 288 (3. oder 4. Juni 767 — Reg. 169) Schenkung des Alaicho. Jahr wie oben Im 15. Jahre des Königs Pippin, unseres Herrn, machen wir, Alaicho und meine Gattin Bertsuint, aus Liebe zu Gott und zum Hl. Nazarius, um de'. Nachlasses unserer Sünden und der ewigen Vergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an jenen Märtyrer Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham == Lorsch) ruht. Wir schenken einen Weingarten mit einem Flächeninhalt von ungefähr zwei Morgen in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich in Gottes Namen dieses Weingut in unberührter Gesamtheit aus meinem gesetzlichen Recht in das Besitz- und Herrenrecht des vorgenannten Märtyrers als ewiges Eigentum. Gestützt auf vorliegenden Vertrag soll die gegenwärtige Schenkung von heute an und späterhin jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung am 3. Juni. Handzeichen von Alaicho und Bertsuind, welche gemeinsam darum gebeten haben, daß diese Schenkung aufgezeichnet und bestätigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Rachio, Haderich, Engilbert, dessen Sohn, Ruotman, Arigauz, Friccho Vuldrih, und Immunt, Germunt. Ich, Samuel, habe, darum gebeten, diese Schenkung niedergeschrieben. 74
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