Urkunde 2872 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2872 (12. März 782? — Reg. 1719) Schenkung des Crispo in der gleichen Gemarkung unter Abt Gundeland und König Karl In Gottes Namen schenke ich, Crispo (Griffe?) zum Seelenheil des Gastrat dem heiligen Märtyrer N(azarius) Güter. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Ich übergebe in der oben genannten Gemarkung (Schefflenz) eine Knechtshube (Hörigenhube), eine Wiese und das ganze übrige Zubehör der Hube. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. März im 14. Jahr des Königs Karl. (Statt Xllll. Jahr = 782 vielleicht richtig: Vllll. Jahr = 777 unter Beibehaltung des Abtnamens Gundeland [765—778], oder Beibehaltung des Königsjahres 782, in welchem Falle Helmerich [778—784] richtig wäre.)


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