Urkunde 286 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 286 (17. April 767 — Reg. 130) Schenkung des Manaold; Dorf, Jahr und Fürst: wie oben In Christi Namen verabfolge ich, Manegold, auf göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der Vergeltung in der Ewigkeit willen durch diese Schenkungsurkunde eine milde Gabe. Meine Zuwendung gilt dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinens! (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster ^a.ur(esham = Lorsch) ruht, und in gleicher Weise jener heiligen Gemeinschaft von Mönchen, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dient. Ich wünsche, daß meine Schenkung verewigt werde und bestätige ihre Freiwilligkeit. Ich übergebe mein Eigentum in pago lobodoninse (im Ladengau), in der Ortschaft 73 Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich eine Drittel-Hofrelte und einen Drittel-Weinberg vom heutigen Tage an und für später — und das übrige (wie oben) — bis: Geschehen in dem örtlichen Gemeinwesen, welches Lorsch genannt wird, am 17. April (767). Handzeichen des Manaold, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung aufgezeichnet und beglaubigt werde. Handzeichen von Gislibald und Teutbald. Ich, Samuel, war der Schreiber.


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