Urkunde 283 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 283 (25. Juni 766 — Reg. 62) Schenkung des Lüthard im nämlichen Dorfe im 14. Regierungsjahre des Königs Pippin, unseres Herrn, unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Lüthard, durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Vergeltung willen eine fromme Stiftung. Durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung übereigne ich unter dem heutigen Tage dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in pago rinensi (im Oberrheingau), in der Ortschaft namens Lorsch ruht, mein Besitztum in pago lobodoninse (im Ladengau), im Dorf Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Ich schenke einen Weinberg, begrenzt auf der einen Seite von der Liegenschaft des Notbalt, auf der anderen von jener des hl. Nazarius, vorne von den Gütern des Berno und des Baldoino. Ich übergebe und übertrage in Gottes Namen meinen Weinberg in unberührter (Gesamtheit aus meinem gesetzlichen Recht in das Besitz- und Herrenrecht des genannten Märtyrers als ewiges Eigentum. Wenn aber künftig einer, was ich zwar durchaus nicht glaube — und alles übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 25. Juni (766). Handzeichen des Lüthard, der die Ausstellung und Beglaubigung dieser Schenkungsurkunde veranlaßt hat. Handzeichen von Gerald und Richulf. Schreiber: Wiggar.


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