Urkunde 2815 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2815 (1. April 773 — Reg. 861) Schenkung des Huno unter Abt Gundeland und König Karl Im Namen Gottes will ich, Huno, zu meinem Seelenheil eine gute Tat vollbringen. Sie diene dem heiligen Märtyrer N(azarws), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke alles, was ich in der oben genannten Gemarkung (Dallau) an Hofreiten, Wiesen) Wäldern und Gewässern besitze. Darauf erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Lorscher Kloster am l. April im 5. Jahr (773) des Königs Karl.


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