Urkunde 281 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 281 (22. Juli 765 — Reg. 5) Schenkung des Sigwin in Handscfauhslieim im 13. Regierungsjahre unseres Herrn und Königs Pippin, unter Erzbischof und Abt Rutgang Ich, Sigewin, mache im Namen Gottes, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese meine schriftliche Erklärung der Kirche meines besonderen Patrons, des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, in dem mein Herr und Vater, der apostolische Herr Ruotgang, Abt ist, eine Vergabung. Ich schenke mein Weingut in pago lobodoninse (im Lädengau), in dem am Neckar gelegenen Dorfe Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) unter der Bedingung, daß es die Mönche jenes Klosters von diesem Tage an innehaben, behalten und besitzen sollen. Im übrigen sollen sie in allen Belangen die freie und durchaus uneingeschränkte Gewalt haben, damit zu machen, was sie wollen. Wenn aber künftig einer, was ich zwar nicht annehmen möchte, wenn ich selbst, was ferne sei, oder einer meiner Erben oder Nacherben oder sonst ein gegnerischer Außenseiter gegen diese Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder sie brechen wollte, so wird er den Zorn des allmächtigen Gottes auf sich herabziehen. Außerdem entrichte er als Buße an die hochgeweihten Mönche jenes Klosters ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber, und die Einwendungen, die er vorbringt, seien für die Beurteilung gegenstandslos. L>iese gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. In Gegenwart von Zeugen geschehen in Lobodone castro (in der Ladenburg) am 22. Juli (765). Handzeichen von Sigewin, welcher gebeten hat, daß diese Willenserklärung schriftlich festgestellt und bestätigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Graf Warin, Waning, Waldolf, Nanding, Ascricho, Haribert Agrimo, und Ruothtau, Harirad. Donadeus als Schreiber. 71


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