URKUNDE 2799 (1. März 774 — Reg. 996) Schenkung von Bernhart und seiner Gemahlin unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. März im 6. Jahr (774) des Königs Karl, reichen wir, Bernhart und meine Ehefrau Bithgart, dem heiligen Märtyrer 'N(azarit^s) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Nach unserem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Wir schenken alles, was wir in der oben (Urkunde 2796) genannten Gemarkung an Hofreiten, Wiesen, Wäldern und Wasservorkommen besitzen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. WINGARTAU (Urk. Nrn. 2800—2904)
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