URKUNDE 2789 (26. März 772 — Reg. 739) Sdienkung des Eberhart unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. März im 4. Jahr (772) des Königs Karl, will ich, Eberhart, durch eine Güterschenkung für das Heil meiner Seele Vorsorge treffen. Sie ist beabsichtigt zugunsten des heiligen Märtyrers 'N(azarMS), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das sich unter der Obhut des ehrwürdigen Abtes Gundeland befindet. Ich übergebe in der oben genannten Gemarkung (wie Nr. 2772) einen Hof, eine Wiese, dreißig Joch Ackerland und einen Leibeigenen. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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