URKUNDE 2774 (22. November 766 — Reg. 94) Sdienkung des Urolf unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 22. November im 15. Jahr (766) des Königs Pippin. Wir, Urolf und Massirn (Machtsuint?), wenden dem heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib in dem unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland stehenden Lorscher Kloster ruht, eine Gabe zu. Die Übergabe soll nach unserem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie wir beurkunden, ganz freiwillig vorgenommen worden. Wir schenken in der oben genannten Gemarkung (wie Urk. Nr. 2772) vier Morgen Land und einen Leibeigenen. Die Vereinbarung ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. 228
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