Urkunde 276 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 276 (15. März in der Zeit zwischen 769 und 782 — Reg. 1727) Schenkung des Richold im gleichen Dorf (Neuenheim), im 14. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Richold, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster, welches Lorsch geannt wird, ruht) eine Vergabung. Ich schenke mein Besitztum in lobdunensi (im Ladengau), im Dorf Nüwenheim (Heidelberg-Neuenheim), und zwar einen Weinberg-Anteil, welchen meine Erben (Verwandten) bereits übergeben haben. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe ich beziehungsweise übertragen wir ihn in Gottes Namen als ewiges Besitztum, Von heute an und für später möge er jener heiligen Stätte und ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit Zuwachs ihres Nutzens bringen. Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. März. Handzeichen des Richolt, der gebeten hat, daß diese Schenkung aufgestellt und bekräftigt werde. Handzeichen von Morold und Babo. Ich, Rudolf, habe das geschrieben.


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