Urkunde 275 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 275 (28. Februar 782 — Reg. 1682) Schenkung von Ruotpert und Hado in Neuenheim im 14. Jahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Helmeridi Wir, Ruopert und Hado, machen in Gottes Namen zum Seelenheile des Giselbald dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, eine Vergabung. Sie gelte ebenso jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Helmeridi, Gott dient. Wir wünschen, daß 67 unsere Schenkung ewige Dauer habe und bekräftigen, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Wir schenken das am Neckar-Fluß, in Nüwenhofen (Heidelberg-Neuenheim), im Gebiete von Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegene Gut, das er (Giselbald) selbst uns übergeben hat, nämlich einen Weingarten, an den sich zwei uns gehörige Grundstücke (auf der zweiten und vierten Seite) anschließen. Der Weingarten ist auf der vorderen Seite von der Liegenschaft der Frideburg, auf der dritten Seite vom obengenannten Fluß begrenzt. Wir übergeben und übertragen (diesen Weingarten) vom gegenwärtigen Tage an in Gottes Namen als ewiges Eigentum. Von heute ab und späterhin soll er kraft untenstehender Vollmacht Jener heiligen Stätte beziehungsweise deren Sachwaltern jederzeit zum Nutzen und als Ertragsmehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. Februar (782). Handzeichen von Ruotpert und Hado, welche gebeten haben, daß diese Schenkung aufgestellt und bestätigt werde. Handzeichen von Waldrich, Wacho, Albrich, Ruotpert und Herphold) Germund. Ich. Grimar, habe dies geschrieben.


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