URKUNDE 274 (13. November 765 — Reg. II) Schenkung des Gumpert in Neuenheim im Ladengau, im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder für den Unterhalt der Armen aufwenden, so wird uns das —- daran besteht kein Zweifel — in der ewigen Wiedervergeltung bei Gott, wie wir zuversichtlich vertrauen, rückerstattet werden. Also mache ich, Gumpert, im Namen unseres Herrn Jesu Christi zu meinem Seelenheil eine Vergabung. Es ist mein Wunsch, daß meine Schenkung ewigen Bestand habe. Ich schenke der Basilika des Hl. Nazarius, welche am Flusse Wisscoz (Weschnitz) errichtet ist, meinen Weinberg in pago lobdunensi (im Ladengau), und zwar im Dorfe Niwenheim (Heidelberg-Neuenheim). Er grenzt auf der einen Seite an den Weinberg der Frideburg, auf der anderen an die Landstraße, auf der dritten fließt unten der Nekkarfluß vorbei. Meine Gabe erfolgt in der Absicht, daß jene Kirche und ihre Sachwalter sie von diesem Tage an unter ihrer Herrschaft auf ewig besitzen sollen. Von heute an und späterhin sollen sie dieselbe zu Recht innehaben, behalten, als Herren verwalten oder sonstwie darüber verfügen, wie es nach ihrem Ermessen dem Nutzen jener Basilika entspricht. Oberhaupt in allen Belangen mögen sie freie Verfügungsgewalt haben. Wenn aber jemand gegen diese von mir gemachte geringfügige Schenkung vorgehen sollte und dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so entrichte er als Buße an die Verwaltung der Basilika des Hl. Petrus drei Goldschilling und zwei Pfund Silber, und seine Einwendungen seien für die Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung soll auf Grund dieses Vertragsabschlusses jederzeit fest und beständig bleiben. Geschehen in lobdenensi civitate publica (in der Landesstadt Ladenburg) am 13. November (765). Handzeichen des Gumpert, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung bewerkstelligt und bestätigt werde. Handzeichen von Harifrid, Zeizo Hardapert, und Raginpert, Onolbald. Ich, Hassi, wenn auch Priester, so doch unwürdigerweise, habe diese Schenkung niedergeschrieben und auf Bitte unterschrieben.
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