Urkunde 2720 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2720 (20. November 908 — Reg. 3559) Tausch zwischen Erzbischof und Abt Hatto und Lütfrit unter König Ludwig In Christi Namen ist zwischen dem ehrwürdigen Erzbischof Hatto, dem Abt des St.-'N(azarius)-K.\ostets, und einem Grafen namens Liutfrit (gespr. Lütfrit) im gegenseitigen Einverständnis das Übereinkommen getroffen worden, Güter unter sich auszutauschen. So gab nun der vorgenannte Abt alles, was er in der vorher erwähnten lsinisheimer marca (in der Gemarkung Ober- und Unter-Eisesheim n. Heilbronn/Nk.), in Bellingen (Böllingerhof nw. Heilbronn) und in Liencingen (Lienzingen so. Maulbronn ö. Karlsruhe) bisher besessen hatte. Dagegen gab der besagte Graf in pago renensi (im Oberrheingau), im Dorf Gernesheim (Germheim am Rhein n. Lorsch) eine Kirche mit dem Zehnten und alle zur Kirche gehörigen Güter, ferner alles das, was er in Wasunbifloz (Wasserbiblos; Hof nö. Gernsheim) hatte. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am 20. November im 9. Jahr des Königs Ludwig. (Ludwig IV., „das Kind", regierte seit 8. Dezember 899 beziehungsweise Januar 900 bis zu seinem Tode, 24. September 911. In jedem Falle liegt also der 20. November seines 9. Regierungsjahres im Inkarnationsjahr 908.)


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