Urkunde 2671 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2671 (29. Juni 770 — Reg. 521) Schenkung des Ruther in der oben genannten Buchheimer Gemarkung unter Konig Karl und Abt Gundeland In Christ! Namen, am 29. Juni im 2. Jahr (770) des Königs Karl, weise ich, Ruther, dem heiligen Märtyrer 'N(azant^s) eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke alles, was ich in der obengenannten Bucheimer marca (Gemarkung Buchheim nw. Freiburg) an Hofreiten, Wiesen, Weinbergen, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten bisher besessen habe. Vertragsabschluß. Geschehen in monasterio \a.urish(amensi == im Lorscher Kloster). Zeh wie oben.


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