Urkunde 267 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 267 (22. Oktober 789 — Reg. 2144) Schenkung von Waltmund und Hugimund, Nachkommen des Ebermund, im 22. Jahre unseres Herrschers, des Kaisers (richtig: Königs) Karl des Großen, unter Abt Richbod Wenn wir das Evangelium lesen, hören wir jene Stimme des wie Donnerschlag dröhnenden Spruches der Evangelisten, in welchem unser Herr Jesus Christ sagt: „Gebet Almosen und, siehe, alles ist für euch rein geworden," und an einer anderen Stelle: „Wie Wasser Feuer löscht, also löschet das Almosen die Sünde aus," Daher machen wir, Waltmund, Sohn des weiland Ebermund, und Hugimund, mein Sohn, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lorsch ruht. Sie gelte in gleicher Weise jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort vereinigt ist, und welcher der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Ich wünsche meiner Stiftung ewige Dauer und bestätige ihre vollkommen freiwillige Erstellung. Wir schenken unseren Güterbesitz in pago rinensi (im Oberrheingau), und zwar im Dorfe Buosinesheim (Bönsheim, heute Bensheimer Hof w. Darmstadt), und zwar drei Hofreiten und alles, was ich in jener Gemarkung besitze, nämlich Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, drei Rodstücke, Vieh beiderlei Geschlechtes, Großvieh und Kleinvieh. Ferner schenken wir in wormacinse (im Wormsgatf), in Oppenheim (am Rhein) fünf Weinberge; in Uminesheim (Eimesheim sw. Oppenheim) einen Weinberg; in Winolfesheim (Weinolsheim sw. Oppenheim) eine Hofreite und 82 Joch Ackerland; in ähnlicher Weise (unser Gut) in Wintersheim (sw. Oppenheim), und überhaupt alles, was wir in den schon genannten Ortschaften besitzen, sei es nun Alod (Eigengut) der Eltern, sei es Erwerb, der auf irgendwelche Art an uns gekommen ist. Wir schenken ferner alles Vieh, männlich und weiblich, groß und klein, bewegliche und unbewegliche Habe, alles, war irgendwie bezeichnet oder genannt werden kann, die Leibeigenen namens Ratdolf, Lioplint, Werinbalt, Rihlint, Lütman, Ratlint, Rigniu, Ratpreth, Wigman, Lütbreth, Giselolf, W^nihilt und Baldrig, Willihart. Vom gegenwärtigen Tage an übergeben und übertagen wir dies alles aus unserem gesetzlichen Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrenhand des Hl. Nazarius, damit er es in Gottes Namen auf ewig besitze. Von heute an und späterhin soll es jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Vertretern jederzeit zum Nutzen und zur Erwerbsmehrung dienen. Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 22. Oktober (789). Handzeichen der Geistlichen Waltmund und Hugimund, welche gebeten haben, daß diese Schenkung aufgestellt und bestätigt werde. Ich, Ruodolf, habe auf Verlangen diese Schenkung schriftlich festgehalten.


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