Urkunde 2562 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2562 (1. September 775 — Reg. 1217) Schenkung des Moruch unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. September im 7. Jahr (775) des Königs Karl, gedenke ich, Moruch, des Seelenheiles von Lütfrit, Hugo, Wolfmunt und Rather. Ich übereigne daher eine Gabe an den heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich übergebe in der oben genannten Gemarkung (Riehen) drei Hofreiten, 170 Morgen Land, Wiesen zu 20 Fuder Heu und alles das, was an Hofreiten, Wiesen, Wäldern und Gewässern zu jenen Hofreiten gehört. Alles soll ewiges Eigentum des Heiligen bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio ].a.•alis}l(amensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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