Urkunde 2532 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2532 (30. März 771 — Reg. 597) Schenkung des Herolf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 30. März im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Herolf, beabsichtige eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer T^(azarws), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland die Abtwürde innehat. Ich schenke in der vorgenannten Gemarkung (Gemmingen) eine Hofreite und sechs Morgen Land. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen in monasterio ].a.ur(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit, wie oben erwähnt.


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