Urkunde 253 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 253 (1. Mai 773 — Reg. 871) Schenkung der Teutlindis im nämlichen Dorf im 5. Jahre des Herrn und Kaisers (richtig: Königs) Karl, unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, die Sünderin Dietlint, im Hinblick auf Gott, die Verzeihung meiner Sünden, die Wiedervergeltung in der Ewigkeit und auch zum Seelenheile meines Sohnes Cilward eine fromme Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Ich schenke alles das, was er (Cilward) als rechtmäßiger Besitzer mir im Oberrheingau, in Basinsheini (Bensheim a. d. Bergstr.) übergeben hat, und das bekanntermaßen Zil-ward selbst besessen hatte, und außerdem das, was mir als gesetzliches Erbteil nach meinem Ehemann Altwin zukam, alles das, was in jenem Gebiet teils durch Kauf, teils durch anderweitigen Erwerb in meinen Besitz kam. Geschenkt seien Häuser, Felder, Ländereien, Wiesen, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, Hütten, Unterkünfte, alles, was dazugehört oder anliegt, stehende und fließende Gewässer, Mühlen, Vieh beiderlei Geschlechtes und jeder Größe, bewegliche und unbewegliche Güter, alles und in allen seinen Teilen, ganz und ungeteilt. Ich übergebe und übertrage dies alles in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Handrecht in das Besitz- und Herrenrecht des heiligen Märtyrers Nazarius als ewiges Eigentum — und das übrige alles wie oben —. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am l. Mai (773). Handzeichen von Teutlinda, welche diese Schenkung machte, und von den (Zeugen) Welfrid, Riphwin, Uodo, Rechio und Stahal, Sigefrid. Ich, Samuel, habe dies auf Wunsch geschrieben. 55


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