Urkunde 2520 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2520 (12. Juni 770 — Reg. 512) Sdienkung des Herio unter Abt Gundeland und König Karl Ich, Herio, reiche im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele dem heiligen Märtyrer 'N(azarius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in der oben genannten Gemarkung 160 (Morilinheim) zwei Hofreiten und alles, was ich dort an Wohnhäusern, Wirtschaftsbauten, Wiesen, Wäldern und Gewässern habe. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio \.a.Mish.(amensi = im Lorscher Kloster) am 12. Juni im 2. Jahr (770) des Königs Karl.


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