Urkunde 252 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 252 (3. Mai 767 — Reg. 145) Schenkung von Stal und Riphwin in Bensheim im 15. Regierungsjahre des Herrn und Königs Pippin, unter Abt Gundeland In Christi Namen machen wir, Stahal und mein Bruder Riphwin, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Stiftung. Wir schenken jenes Neuland, welches in jenem Winkel liegt, in dem der Meerbach (siehe Urk. Nr. 242) in die Wisscoz (Weschnitz) mündet. Die genaue örtlichkeit ist früher bereits bezeichnet worden. Wir übergeben und übertragen jenes ganze Gebiet mit der Rodung, welches uns unser Vater Lütwin hinterlassen hat, in der Absicht, daß es vom heutigen Tage an jener heiligen Stätte beziehungsweise den Verwaltern derselben jederzeit zum Nutzen diene. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 3. Mai (767). Handzeichen von Stal, Gisel-helm und Riphwin, welche diese Schenkung machten. Ich, Samuel, habe (diese Urkunde) auf Ersuchen geschrieben.


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