Urkunde 2518 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2518 (12. Juni 772 — Reg. 775) Schenkung des Walther in der oben genannten Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. Juni im 4. Jahr (772) des Königs Karl, entbiete ich, Walther, dem heiligen Märtyrer '^^(a'zarMS) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gundeland ist. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie gänzlich freiwillig gemacht wurde. Ich schenke alles, was ich in der vorgenannten Gemarkung (Morilinheim) an Ackerland, Wäldern, Hofreiten und Wiesen besitze. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio la.uns\i(amensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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