Urkunde 2477 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2477 (24. März 878 — Reg. 3512) Gütertausdi des Bitbalt in der gleichen Gemarkung unter Abt Babo und König Ludwig In Christi Namen ist zwischen dem ehrwürdigen Babo, dem Abt des Klosters vom Hl. ^(azarius) in Lauresh^w = Lorsch), und einem Grundherrn namens Bitbalt das Übereinkommen getroffen worden, Güter unter sich auszutauschen. So gab nun der vorgenannte Abt dem erwähnten Herrn in der oben genannten Gemarkung (Hockenheim) eine halbe Hofstätte. Dagegen gab der besagte freie Mann in derselben Gemarkung eine (ganze) Hofstätte. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am 24. März im 2. Jahr (878) des Königs Ludwig (des Jüngeren; 876—882).


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