Urkunde 246 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 246 (27. Juni 778 — Reg. 1434) Schenkung von Riphwin und Giselhelm in Bensheim im 10. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland In Christi Namen übergeben wir, Riphwin und Giselhelm, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in jenem Kloster ruht, welches 'La.\lt(esham =. Lorsch) genannt wird und in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegen 51 ist, eine milde Gabe. Wir übergeben und übertragen mein (unser) Gut in pago Rinahgowe (im Oberrhemgau), nämlich Jenes Wiesland, welches der Wiese des Hl. Nazarius zunächst liegt, in der Weise, daß es, gestützt auf vertragliche Fertigung, vom heutigen Tage an und später jener heiligen Stätte beziehungsweise den Sachwaltern derselben jederzeit zur Mehrung ihres Nutzens diene. Geschehen im Kloster 'L•i•al(esham = Lorsch) am 27. Juni (778) und zu der Zeit, wie sie oben angegeben ist. Handzeichen von Riphwin und Giselhelm, welche diese Schenkung machten. Ich, Grimar, habe auf Ersuchen (diese Urkunde) geschrieben.


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