Urkunde 2449 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2449 (3. Juni 774 — Reg. 1019) Schenkung des Fedito in der gleichen Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 3. Juni im 6. Jahr (774) des Königs Karl, nehme ich, Fechte, eine Schenkung vor. Sie ist bestimmt zugunsten des Hl. ^(azarius), (dessen Leib im Lorscher 140 Kloster ruht), das sich in der Obhut des ehrwürdigen Abtes Gundeland befindet. Ich schenke drei Morgen Land in der oben genannten Gemarkung (Obrigheim). Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio ].a.UJ:(ishamensi = im Lorscher Kloster) in der oben genannten Zeit.


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