Urkunde 2429 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2429 (26. April 767 - Reg. 141) Schenkung des Eberwin in derselben Gemarkung unter Abt Gundeland und König Pippin In Gottes Namen wollen wir, Eberwin und meine Gattin Engiltrud, eine Opfergabe darbringen. Sie soll dem heiligen Märtyrer N(azarMS) zugutekommen, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das sich in der Obhut des ehrwürdigen Abtes Gundeland befindet. Wir geben auf ewig zu eigen alles, was wir in der oben genannten Gemarkung (Offenau), in Gundolfesheim (Gundelsheim/Nk. n. Neckarsulm n. Heilbronn) und in Greozisheim (Griesheim, Ober-, Unter-, n. Wimpfen/Nk.) an Äckern, Hofreiten, Wiesen, Wäldern und Gewässern besitzen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio lauris-\i(amensi = im Lorscher Kloster) am 26. April im 15. Jahr (767) des Königs Pippin.


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