Urkunde 240 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 240 (15. Juni 767 — Reg. 179) Verkauf des Stal im gleichen Dorf, im 15. Regierungsjahre unseres Herrn Pippin, unter Abt Gundeland Stal, der Sohn des verstorbenen Lütwin, als Verkäufer, an den in Christo verehrungswürdigen Vater Gundeland, den Abt, als Käufer. Es sieht fest, daß mein Verkauf an euch bereits durchgeführt ist. Ich habe (euch) nämlich meine Wiese verkauft, welche in der Ortschaft Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.) liegt. Ihre Länge ist 30, ihre Breite 11^ Ruten. Sie grenzt auf einer Seite an das Gut des Cilward, auf der anderen aber an die Liegenschaften von Lampert und Uodo und wieder auf einer anderen an das Grundstück meiner Mutter Massa. Gemäß eurem Gutdünken und unserer Übereinkunft habe idi von euch den Kaufpreis richtig erhalten, nämlich insgesamt drei Silberunzen. Daher möget ihr nun vom heutigen Tage an die volle Gewalt haben, mit dem Kaufgegenstand zu machen, was ihr wollt. Ich glaube keineswegs, daß künftig jemand gegen diesen von mir durchgeführten Verkauf anzukämpfen oder ihn gar zu stürzen oder zu verfälschen versuchen wollte. Obschon wir niemand schmähen wollen, (müssen wir doch sagen), daß ein solcher sich hüten möge, den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius herauszufordern, und außerdem bezahle er als Buße den doppelten Betrag des Kaufschillings, den ich von euch erhalten habe oder auch den Betrag, den jene in verbesserten Zustand versetzte Wiese wert ist. Und was er vorbringt, sei für eine richterliche Beurteilung nichtig. Der gegenwärtige Kaufvertrag verbleibe fest und beständig. Geschehen im Kloster \^a.w(esham = Lorsch) am 15. Juni (767). Handzeichen des Stal, welcher diesen Verkauf getätigt hat, Handzeichen der (Zeugen) Hairmann (Heriman?) und Grimuld.


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