Urkunde 231 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 231 (in der Zeit zwischen 766 und 768 — Reg. 348) Schenkung des Stahal in Bensheim, geschehen unter König Pippin und Abt Gundeland Ich, Stalo*, schenke im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Wiese und zwei Joch Ackerland. Mit Wirkung vom heutigen Tage an übergebe ich dies mein vorgenanntes Besitztum in der Basinsheimer marcha (Bensheimer Gemarkung a. d. Bergstraße) aus meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, dessen Leib im Kloster 'La.uT(esham = Lorsch) ruht, welches in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegen ist. Die Übereignung erfolgt in der Weise, daß diese Güter vom heutigen Tage an jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Amtsträgern jederzeit zum Nutzen gereichen. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch zur Zeit des Abtes Gundeland und während der Regierung des Königs Pippin. Handzeichen des Stahal, welcher beantragt hat, daß diese Schenkung niedergelegt und bestätigt werde. Samuel hat (diese Urkunde) geschrieben.


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