Urkunde 230 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 230 (1. September 782 — Reg. 1771) Schenkung von Walther und seiner Gemahlin Williswind in Eberstadt im 14. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Helmerich Wir, Walther und meine Gattin Williswind, machen im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.w(esham = Lorsch) ruht. Sie gelte in gleicher Weise jener heiligen Gemeinschaft von Mönchen, welche ebendort Gott dienen, und denen bekanntlich der ehrwürdige Helmerich als Abt vor43 steht. Wir wünschen, daß unsere Gabe für alle Zeiten bestehen bleibe und bestätigen, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Wir schenken unseren Grundbesitz in pago rinensi (im Oberrheingau), und zwar in Eberstat (Darmstadt-Eberstadt), nämlich alles, was wir, wie allgemein bekannt, dort haben. Wir übergeben Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe. Wir übergeben und übertragen alles zusammen vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitz- in das Herrenrecht des Hl. Nazarius. In Gottes Namen soll es sein ewiges Besitztum bleiben. Von heute an soll es jener heiligen Stätte beziehungsweise den Vorstehern derselben jederzeit zum Nutzen und zur Ertragsmehrung dienen. Laut vorliegender Fertigung geschehen im Kloster T^a.ur(esham = Lorsch) am l. September (782). Handzeichen von Walther und seiner Ehefrau Williswind, welche diese Schenkung erstellt haben. Handzeichen der (Zeugen) Riphwin und Stahal. Ich, Donadeus, habe dies geschrieben.


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