Urkunde 2271 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2271 (8. März 790 — Reg. 2165) Schenkung des Heriger im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo In Christi Namen, am 8. März im 22. Jahr (790) des Königs Karl, will ich, Heriger, midi um das Seelenheil des Rathbert kümmern. So will ich denn dem Hl. 'N(azarMS), dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Richbodo geleiteten Lorscher Kloster ruht, eine Gabe zuwenden. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. Ich schenke in der vorgenannten Gemarkung 91 Breteheim (Bretten ö. Karlsruhe) alles, was Ratbert selbst ebendort besessen hat: Hofreiten, Felder, Wiesen, Wälder und einen Leibeigenen namens Sigewart. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio \a.ui(ishamensi = im Lorscher Kloster) zu der Zeit, wie oben erwähnt.


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