URKUNDE 226 (17. November 765 — Reg. 12) Schenkung von Gerbert und seiner Gemahlin Lobduna in Schwanheim, durchgeführt im 13. RegierungSJ'ahre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland Wir vertrauen fest darauf, daß uns, wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder für den Unterhalt der Armen aufwenden, dies zweifelsohne von Gott in der ewigen Seligkeit wiedervergolten wird. Aus diesem Grunde machen wir, Gerbert und meine Frau Lobuduna zu unserem Herrn Jesu Christ und zu unserem Seelenheile eine Vergabung. Es ist unser Wille, daß unsere Stiftung ewigen Bestand habe. Sie gelte der Basilika des Hl. Nazarius, welche in pago Rinahgowe (im Oberrheingau) errichtet ist. Wir schenken eine Hofreite im Dorfe Suainheim (Schwanheim n. Lorsch), welche auf einer Seite an die Hofreite des Rapa-noif stößt, ferner 30 Joch Ackerland. Es leitet uns dabei der Wunsch, daß die Kirche beziehungsweise deren Sachwalter von diesem Tage an das Gut unversehrt unter ihrer Herrschaft zurückhalten, für immer besitzen, innehaben, behalten, verwalten oder vertauschen können. In allen Punkten sollen sie freie Hand haben, über die Güter zu verfügen, wie auch immer es deren Vorteil und dem Nutzen der Kirche entspricht. Wenn aber jemand gegen diesen(an sich) nicht sehr bedeutsamen rechtlichen Schenkungsvertrag anzukämpfen oder denselben zu brechen versuchen sollte, so entrichte er, durch die dagegen einschreitende königliche Kammer dazu verurteilt, eine Buße von zwei Goldschilling und zwei Pfund Silber zugunsten des Hl. Nazarius, und was er vorbringt, soll in keiner Weise für die Urteilsfindung maßgebend sein. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in der Stadt Lobuduna (Ladenburg) in öffentlicher Versammlung am 17. November (76}). Handzeichen des Gerbert, der diese Schenkung machte. Handzeichen der (Zeugen) Roha (Roho), Marafrid Onodbald, und Colamfrid, Adalman. Ich, Alapsi, der unwürdige Sünder, habe (die Urkunde) geschrieben. 41
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