Urkunde 2258 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2258 (8. Juni 893 — Reg. 3544) Tausch des Rudolf in derselben Gemarkung unter Abt Gerhard und König Arnold (Vgl. Urk. Nr. 2256) In Christi Namen ist auf beiderseitigen Wunsch zwischen dem ehrwürdigen Abt Gerhard vom Kloster des Hl. ti(azarius) in Lorsch und einem freien Mann namens Rudolf eine Vereinbarung getroffen worden. Sie wollten in ihrem Besitze befindliche Güter nach dem Gesichtspunkte der für jeden einzelnen günstigeren Lage austauschen. So gab nun der vorgenannte Abt zehn Morgen Land, gelegen in pago Creichgowe (im Kraichgau), und zwar im Dorf Ostringen (östringen n8. Bruchsal). Als Gegenwert trat der erwähnte Edelfreie sieben Morgen Land, gelegen im gleichen Dorf, neben dem Hause des Hl. 'N(azarius), als immerwährendes Eigentum ab. Der Besitzwedisel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio \a.ur(ishamensi = im Lorscher Kloster) am 8. Juni im 6. Jahr (893) des Königs Arnolf.


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