Urkunde 222 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 222 (25. März 804 — Reg. 2799) Schenkung des Badugis in Bettenheim, im 36. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers, unter Abt Ridibod Ich, Badugis, mache in Gottes Namen und zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster l^a.ur(esham = Lorsch) ruht, dem der verehrungswürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht, eine Vergabung. Es ist mein Wunsch, daß diese ewigen Bestand habe, und ich bekräftige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Zur Übergabe gelangen meine Güter in Betthenheim (Bettenheim, abgegangene Ortschaft um Zwingenberg a. d. Bergstr.?) in pago rinensi (im Oberrheingau), und zwar ein HofreitenAnteil und ein Weinberg. Dieser stößt auf der einen Seite an die Liegenschaft des Hl. Nazarius (Lorscher Kloster-Besitz), auf der anderen (an ein Grundstuck, welches) dem Wolfleoz gehört. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich diese Güter aus meinem gesetzlichen Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des vorgenannten Märtyrers. In Gottes Namen soll er es auf immerdar in der Weise innehaben, da es von heute an und späterhin jener heiligen Stätte zu Nutz und Frommen diene. Und damit diese Schenkung für alle Zeit gesichert und beständig bleibe, erfolgt hier die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster 'La.ur(esham = Lorsch) am 25. März (804). Handzeichen des Badugis, der diese Schenkung gewährte. Handzeichen der (Zeugen) 39 Graf Ruotpert (III.), Heriwig, Hildtbald, Otgis, Hildibald, Adaling, Cazo, Marcold, Eberhard und lsanbert, Wolfbert, Lütwin. Ich, Reginbert, habe das geschrieben.


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