Urkunde 220 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 220 (1. Juni 772 — Reg. 767) Schenkung der Uoda, der Gottgeweihten, im 4. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Gundeland Wir vertrauen fest darauf, daß Gott es uns ganz ohne Zweifel in der ewigen Seligkeit wiedervergelten werde, wenn wir etwas von unserem Hab und Gut für die Stätten der Heiligen oder für den Unterhalt der Armen aufwenden. Und so schenke ich, die gottgeweihte Uoda, dem heiligen Märtyrer Nazarius ein Stück Weinberg, gelegen in pago rinensi (im Oberrheingau), und zwar in der Ortschaft Addalahang (ad Dalahang? Wüstung um Alsbach s. Darmstadt?). Es grenzt auf der einen Seite an den Grundbesitz des Priesters Elegius, auf der anderen aber an jenen seines Miterben; beide haben nämlich diesen Weinberg geteilt. Ich übergebe vom heutigen Tage an mein Gut als ewiges Besitztum. Wenn aber einer — und alles weitere wie oben — bis: . . . so bezahle er, dazu verurteilt, ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber — und das übrige (wieder wie oben) bis: Geschehen in castro Tulbiaginse (im Kriegslager bei Zülpich), im Dorf Stocheim (Stockheim unweit DUren) am l. Juni (772). Handzeichen von Uoda, Adalar und Stagnar und seinen Söhnen Sigfrid, die diese Schenkung gemacht haben. Handzeichen der (Zeugen) Glepher, Ingolinda und Frastrad, Eugeniana. Ich) der Priester Elegius, war der Schreiber. 38


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