Urkunde 2171 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2171 (30. März 766 — Reg. 34) Schenkung des Hautbald in der Wachenheimer Gemarkung unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 30. März im 14. Jahr (766) des Königs Pippin, übereignen wir, Hautbald und Aba, meine Frau, ein Geschenk an den heiligen Märtyrer ~N(azarius). Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, das unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Wir schenken in pago spirensi (im Speyergau), in der Wackenheimer marca (Gemarkung Wachenheim s. Bad Därkheim/W.) einen Weinberg. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen in monasterio ia.ur(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben. K R AICHGAU (Urkunden Nrn. 2172—2328)


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