Urkunde 2140 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2140 (28. Mai 775? — Reg. 1496) Schenkung des Hildeger im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. Mai im 12. Jahr (780; richtig vielleicht: 7. Jahr == 775) des Königs Karl, will ich. Hildeger, das Seelenheil meiner Mutier Hiltrud fördern. So mache 54 ich denn eine Schenkung an den heiligen Märtyrer 'N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland die Abtwürde innehat. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, aus dem heraus sie gegeben wurde. Ich schenke . . . (vom Abschreiber versehentlich ausgelassen) in pago spirensi (im Speyergau), in der Hubenstater marca (Gemarkung Hofstätten nw. Landau/P.). Der Vertrag ist hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurish(äwew» = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de