URKUNDE 214 (18. Mai 785 — Reg. 1936) Schenkung des Wermher in Pfungstadt im 17. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn und Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Ridibod In Christi Namen reiche ich, Werinher, zu meinem Seelenheile und um der ewigen Vergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lmtfesham == Lorsch) ruht, eine Gabe. Sie gelte auch jener geheiligten Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Herrn Ridibod, Gott dienen. Nach meinem Willen soll meine Zuwendung auf ewig bestehen bleiben, und ich erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Zur Schenkung gelangt mein Eigentum in pago rinensi (im Oberrhemgan) in 34 Phungestat (Pfungstadt sw. Darmstadt), und zwar acht (sieben?) Hofreiten mit den dazugehörigen Hüben mit )e einer Wohnstätte, nämlich die Hüben von Frumold, Diethleih, Eolf, Winiman und Eccher, Frickolf — Uoda, ferner drei Mühlen und zwei als Mühlenbauplätze geeignete Gelände, die Hofstätte des Germund und alles, was zu diesen Hüben gehört, als Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude, Baumgärten und Wälder, Pflanzland und Brachland, Weg und Steg, stehende und fließende Gewässer, alles und in allen seinen Teilen. Gesamt und unversehrt übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewigen Besitz. Von diesem Tage an und für alle spätere Zeit möge es jener heiligen Stätte zum Nutzen gereichen und ihren Ertrag mehren. Wenn aber jemand, obzwar ich nicht glaube, daß so etwas künftig eintreffen könnte, wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nacherben oder irgendein beliebiger anderer gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchte oder sie stürzen oder verfälschen wollte, so werde er bestraft. Unter gleichzeitiger Einschaltung der könglichen Kammer bezahle er eine Buße von sechs Goldunzen und vier Pfund Silber, und das, was er einwendet, soll für die Beurteilung bedeutungslos sein. Zu jeder Zeit aber soll gegenwärtige Schenkung fest und unverbrüchlich verbleiben. Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Laurfesham = Lorsch) am 18. Mai (78!). Handzeichen des Werinher, der diese Schenkung machte. Handzeichen der (Zeugen) Nanther, sein Sohn Ermenfrid, Warin, Haderich und Ramtbert, Berwin. Willimund, Reginbert war Schreiber.
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