Urkunde 2118 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2118 (28. Mai 776 — Reg. 1275) Schenkung des Ratwin unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. Mai im 8. Jahr (776) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil bringe ich dem heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Opfergabe dar. Es ist mein Wunsch, daß meine Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich deren völlige Freiwilligkeit. ich schenke in pago spirensi (im Speyergau), in der Zezzincheimer marca (Gemarkung Zeiskam nö. LandaulP.) und in der Hochtorpfer marca (Gemarkung Hochdorf nö. Neustadt/W.) acht Morgen Land und eine Wiese. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio \&w(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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