Urkunde 2110 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2110 (20. Dezember 779 — Reg. 1559) Schenkung des Manegold in Fischlingen unter König Karl und Abt Helmerich In Gottes Namen übereigne ich, Manegolt, zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer 'N(azclrMS) ein Geschenk. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Ich schenke In pago spirensi (im Speyergau), in der Fischilinger marca (Gemarkung Fischlingen; G.-, K.-; nö. LandaulP.) als ewiges Eigentum . . . (die Nennung des geschenkten Gutes hat der Kopist irrtümlich unterlassen). Von diesem Tag an möge alles, bekräftigt durch Handschlag und Brief, Jener Stätte vermehrten Nutzen bringen. Geschehen in monasterio \a.mis\t(amensi == im Lorscher Kloster) am 20. Dezember im 12. Jahr (779) des Königs Karl.


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