Urkunde 2065 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2065 (17. September 775 — Reg. 1219) Schenkung des Racholf in der Meckenheimer Gemarkung unter Konig Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 17. September Im 7. Jahr (775) des Königs Karl, will ich, Racholf, für das Heil meiner Seele sorgen. Daher mache ich dem heiligen Märtyrer N(az<ä-rius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Schenkung. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. ich schenke in pago spirensi (im Speyergau), in Macchenheim (Meckenheim so. Bad Dürkheim/W.) einen Morgen Land. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio \a.w(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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