Urkunde 2063 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2063 (29. Juni 773 — Reg. 924) Schenkung von Alrad und seiner Frau Secundina in der gleichen Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Juni im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Wir, Alrad und meine Gattin Secundina, übereignen ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir wünschen unserer Vergabung ewigen Bestand und erklären, daß sie auf einem vollkommen freien Willensentscheid unsererseits beruht. Wir schenken in pago spirensi (im Speyergau), und zwar in der Zotingower marca (Gemarkung Edenkoben n. Landau) eine halbe Hofreite, einen Weinberg und eine Wiese, ferner in Crothincheim (Grethen bei Bad Därkheim/W.) 15 Morgen Land und eine Wiese. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio ].a.\ir(ishamensi == im Lorscher Kloster). Zeit wie oben. 33


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