URKUNDE 2002 (17. Mai 772 — Reg. 749) Schenkung des Gundeland im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Gottes Namen will ich, der Abt Gundeland, etwas für das Seelenheil des Wolfhart tun. Ich spende daher dem Hl. 'N(azarMS), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, ein Almosen, bestehend aus zwei Joch Ackerland, gelegen in pago Nachgowe (im Nahegau), und zwar in Uffilübesheim (Huffelsheim sw. Bad Kreuznach/Nahe). Die Vereinbarung ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio \&unsh(amensi = im Lorscher Kloster) am 17. Mai im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Namenszeichen des Abtes Gundeland, der diese Schenkung gemacht und deren urkundliche Festlegung veranlaßt hat. Ich, Samuel, war der Schreiber.
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