Urkunde 200 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 200 (24. April 767 — Reg. 138) Schenkung des Dodo in Leeheim, gemacht im 15. Regierungsjahre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland Ich, Dodo, gedenke in Gottes Namen meiner Sünden. Ich höre jene Verkündigung des Herrn, welcher sagt: »Gebet Almosen und, siehe, alles an euch ist rein*. Und so mache ich auf göttlicher Eingebung, zu meinem Seelenheile und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde oder Willenserklärung eine Vergabung. Sie sei zugewendet dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster l^au<[(esham = Lorsch) ruht. Ich stifte meinen Besitz im Orte Leheim (Leeheim ö. Oppenheim/R.), nämlich Ländereien, Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer und alles, was ich in jener Gemarkung habe, zur Gänze und in unvermindertem Werte. Vom heutigen Tage an übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem gesetzlichen Besitz in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius — und alles Übrige (wie oben) bis: . . . er bezahle ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber — und so weiter — Geschehen im Kloster 'La.ut(esham = Lorsch) am 24. April (767). Handzeichen des Dodo, der diese Schenkung machte und deren Bestätigung nachsuchte.


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