Urkunde 1973 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1973 (17. April 767 — Reg. 131) Schenkung von Ebradier und Hildeswind unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 17. April im 15. Jahr (767) des Königs Pippin, bringen wir, Ebradier und Hildesuind, eine Opfergabe dar. Sie sei übertragen an den Hl. 'N.(azaritts), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir schenken als ewiges Eigentum ein Haus in der Stadt Moguntia (Mainz). Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen In monasterio \a.w(ishamensi =: im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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