Urkunde 194 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 194 (26. Juni 767? — Reg. 185) Schenkung der Erlind und der Richlind in Gemsheim, zur Zeit von König Pippin und Abt Gundeland In der Regierungszeit unseres Herrschers, des ruhmreichsten Königs Pippin, machen wir, Erlint und Richlint, zu gleichen Teilen und im Namen Christi dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Wisscoz- (Weschnitz-) Flusse gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, eine Vergabung. Sie gelte ebenso Jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche, wie allgemein bekannt ist, ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegt. Wir wünschen, daß unsere Gabe auf ewig bestehen bleibe und bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig dargebracht wurde. Wir übergeben und übertragen unser Besitztum in pago rinensi (im Oberrheingau) in Gemminesheim (Gemsheim nö. Oppenheim/R.), nämlich acht Morgen Wiesland, ganz und unvermindert vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitzrecht in das Herrenrecht des Hl. 'N(azarius) als ewiges Eigentum — und so weiter, alles wie oben — bis: . . . so bezahle er unter Vorladung vor die königliche Kammer als Buße zehn Golddenare und ein Pfund Silber — und das übrige (gleich) — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Juni (767?). Handzeichen der Erlint und Richlind, der Schenkgeber-innen. Ich, Hariland, war Schreiber.


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