Urkunde 1910 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1910 (23. Mai 770 — Reg. 493) Schenkung der Geilrad in nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 23. Mai im 2. Jahr (770) des Königs Karl, beabsichtige ich, Geilrad, eine Zuwendung an den Hl. N(azarius), dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht. Ich schenke als ewiges Eigentum in pago wormat^'ewM = im Wormsgau), in der Sprendilinger marca (Gemarkung Sprendlingen so. Bingen/R.) eine Hofreite, einen Weinberg, zwei Wiesen und zwölf Morgen Land. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio la.ui(ishamensi =: im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.


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