Urkunde 1898 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1898 (26. Mai 778 — Reg. 1400) Schenkung der Lantsuind im gleichen Weiler unter Kaiser Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. Mai im 10. Jahr (778) des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Ich, Lantsuint, will für mein Seelenheil sorgen und spende daher ein Almosen. Es soll dem Hl, ^(azarius) zugute kommen, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke gemäß nachfolgender Fertigung in pago worm (atiensi == im Wormsgau), in der Butinsheimer marca (Gemarkung Erbes-Biidesheim w. Alzey) eine Hofreite, einen Acker und zwei Wiesen. Geschehen in monasterio \imni\i(amensi= im Lorscher Kloster). Zeit wie oben. (Der Mannheimer Lamey-Druck von 1768—1770 hat die beiden Urkunden 1896 und 1897 versehentlich wiederholt und laufend numer'u'rt. Da diese Fehlzählung nicht mehr richtiggestellt werden kann, müssen sich alle späteren Ausgaben — auch die vorliegende — dieser Zählordnung anschließen.)


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